Elektroprüfung in landwirtschaftlichen Betrieben
Um Unfall-/Brandschäden zu vermeiden, sind sie verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Die SVLFG schreibt unter anderem für ortsfeste elektrische Anlagen eine wiederkehrende Prüfung in bewährten Zeitabständen vor, jedoch mindestens alle 4 Jahre.