Elektroprüfung in landwirtschaftlichen Betrieben





Landwirte sind für ihren Betrieb verantwortlich und müssen neben den geltenden Gesetzen und Verordnungen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft SVLFG und die Vorgaben der Brandversicherer einhalten.
Um Unfall-/Brandschäden zu vermeiden, sind sie verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Die SVLFG schreibt unter anderem für ortsfeste elektrische Anlagen eine wiederkehrende Prüfung in bewährten Zeitabständen vor, jedoch mindestens alle 4 Jahre.